Französische Zollbestimmungen
Hallo, liebe Leute! Sie haben sicher schon Ihre Pässe bereitgelegt, oder? Wir sind heute alle an Bord des Eurostar und auf dem Weg in das Land der Baguettes, der Baskenmützen und des besten Bordeaux... Ja, Sie haben es richtig erraten - wir machen einen virtuellen Ausflug ins schöne Frankreich!
Als erfahrener Weltenbummler fragen Sie sich bestimmt, wie viel Sie zoll- und steuerfrei einführen dürfen und wie viel von dem köstlichen französischen Wein Sie sicher in Ihrem Koffer verstauen können, oder? Schluss mit der Panikmache! Lassen Sie uns gleich zu den schicken Details kommen.
Duty Free Freimengen
Das Wichtigste zuerst, lassen Sie uns über Duty Free sprechen! Bei Ihrer Rückkehr aus Frankreich können Sie, wenn Sie außerhalb der EU reisen, Parfüm, Hautpflegeprodukte, Kosmetika, Champagner, Wein, ausgewählte Spirituosen, Modeaccessoires, Geschenke und Souvenirs kaufen - und das alles zu steuerfreien Preisen. Ein wahrer Geldsegen, finden Sie nicht auch?
Die zoll- und steuerfrei erworbenen Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch mit nach Frankreich genommen werden. Ja, das heißt, Sie können sich das Gucci-Parfüm leisten, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Volltreffer!
Steuerfreie Freimengen
Kommen wir nun zu dem magischen Wort, das wir alle so lieben - steuerfrei! Wären ein paar steuerfreie Leckereien nicht das perfekte Souvenir, um Sie an Ihre wunderbare französische Eskapade zu erinnern?
Denken Sie daran: Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger Frankreich besuchen und der Wert Ihrer Einkäufe 175,01 € übersteigt, können Sie bei der Ausreise am Flughafen eine Steuererstattung beantragen. Oh là là, hat jemand gesagt, dass Sie mehr einkaufen sollen?
Freibetrag für Alkohol
Und nun zum Höhepunkt - der Alkoholsteuer! Frankreich ist ein Traumland für die Weinkenner unter uns. Daher ist es wichtig zu wissen, wie viel von Frankreichs flüssigem Gold Sie mit nach Hause nehmen dürfen.
Wenn Sie über 17 Jahre alt sind, können Sie 1 Liter Spirituosen (Whisky, Gin, Wodka usw.), 2 Liter mit Alkohol angereicherten Wein (wie Portwein oder Sherry), 4 Liter stillen Wein und 16 Liter Bier zollfrei einführen! Aah, der süße Geschmack des kosteneffektiven Genusses.
Bevor wir uns verabschieden, noch ein freundlicher französischer Hinweis von meiner Wenigkeit: Wir bemühen uns zwar, genaue Informationen zu übermitteln, können aber nicht für deren Richtigkeit garantieren. Wir wollen ja nicht, dass Sie einen französischen Fauxpas begehen, oder? Wir empfehlen Ihnen daher, all diese pikanten Details auf der offiziellen Website des französischen Zolls zu überprüfen: www.douane.gouv.fr
Na dann, au revoir und viel Spaß beim Einkaufen! Und denken Sie daran, wenn Sie in Frankreich sind, machen Sie es wie die Franzosen - genießen Sie jeden Augenblick! Das Leben ist zu kurz für weniger, finden Sie nicht auch? Auf zum nächsten Abenteuer, mes amis!